Die Betreiber:

Urwerk Film ist ein Zusammenschluss selbständiger Filmschaffender zur Steigrung der Kosteneffizienz bei der Öffentlichkeitsarbeit und Kundenaquise.
Urwerk Film ist keine GbR.
Die Abrechung der einzlenen Mitglieder wird von jedem Mitglied gesondert geregelt.


Inhalt des Webangebotes:

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Dieser Haftungsausschluss ist Teil des Internetangebotes der Autoren. Sofern einzelne Formulierungen oder Teile dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht mehr oder nicht mehr vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile dieser Erklärung davon unberührt.


Allgemeine Geschäftsbedinungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem Auftraggeber und Urwerk Film. Mit der Erteilung eines Auftrages oder Unterzeichung eines Mietvertrages erkennt der Auftraggeber die AGBs an.


§1 Federführung

Urwerk Film übernimmt die Federführung der zu erledigenden Arbeiten und vertritt den Auftraggeber gegenüber Dritten.


§2 Zeit

Der Auftraggeber räumt Urwerk Film genügend Zeit ein um den Auftrag ordnungsgemäß abzuschließen. Ein vereinbarter Zeitplan ist nicht gültig wenn durch höhere Gewalt eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht erfolgen kann.


§3 Zusätzliche Kosten/Leistungen

Kosten die durch die Bearbeitung eines Auftrages entstehen werden von Urwerk Film dem Auftraggeber nach vorheriger Absprache in Rechnung gestellt.


§4 Urheberrecht

Das Urheberrecht an erstelltem Film oder Videomaterial verbleibt bei Urwerk Film , dem Auftraggeber wird das Nutzungsrecht eingeräumt solange dieser das Material nicht zu illegalen Zwecken nutzt.


§5 Veröffentlichungsrecht / Promotion

Urwerk Film ist berechtigt das Material zu Werbezwecken oder als Referenzmaterial zu veröffentlichen wenn dies auch im Interesse des Auftraggebers liegt.


§6 Archivierung

Nach Abschluss der Arbeiten verpflichtet sich Urwerk Film das erstellte Material 6 Monate aufzubewahren.


§7 Haftung

Urwerk Film haftet für eine sorgfältige und Sachgemäße Durchführung des Auftrages entsprechend der annerkanten Regeln und dem allgemeinen Stand der Technik. Die Haftung ideeller Werte wird grundsätzlich ausgeschlossen. Im Falle eines Haftungsanspruchs von Seiten des Auftraggebers ist dieser schriftlich vorzubringen.


§8 Rücktrittsrecht

Werden vom Auftraggeber Änderungen oder Erweiterungen verlangt die wesentlich vom vereinbarten Zeitplan und Umfang hinausgehen hat Urwerk Film ein Rücktrittsrecht. Der Auftraggeber kann die Zusammenarbeit beenden wenn er dies schriftlich und rechtzeitig ankündigt. Entzieht der Auftraggeber Urwerk Film den Auftrag und weist kein Verschulden nach so wird der bis dahin entstandene Geldbetrag fällig.


§9 Zahlungsbedingungen

Zahlungen aus Vermietungen und Aufträgen mit einem Budget von unter 3000 Euro müssen spätenstens 14 Tage nach Rechnungsstellung erbracht werden. Bei Aufträgen mit einem Budget über 3000 Euro ist bei Auftragserteilung 30% der Rechnungssumme zu erbringen, bei Drehbeginn weitere 50% und die überigen 20% bei Endabnahme.


Gerichtstand ist Stuttgart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland